Ankörung (Zuchtzulassung)

Retriever, mit denen gezüchtet werden soll, müssen gesund, wesensfest und frei von zuchtausschliessenden Fehlern sein. Die notwendigen gesundheitlichen Anforderungen können unter Atteste eingesehen werden. Erfüllt der Retriever alle gesundheitlichen Anforderungen und weitere Voraussetzungen, kann er zu einem Bewertungstag angemeldet werden. Die Bewertungstage bestehen aus dem Wesens- und Anlagetest und aus der Formwert-Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI (siehe auch Ablauf). Beide Beurteilungen können am gleichen Tag durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl pro Bewertungstag ist beschränkt. Die Termine für die Bewertungstage entnehmen Sie bitte der Agenda.

Voraussetzungen zur Zulassung an einen Bewertungstag

Übersicht Pflichtuntersuchungen

Veterinärmedizinische Atteste haben nur Gültigkeit, wenn der betreffende Hund vorgängig durch Implantieren eines Microchips gekennzeichnet wurde und die Kennzeichen-Nummer auf den Attesten vermerkt ist. Folgende Atteste werden benötigt:

 

Alle Retrieverrassen: Hüftgelenksdysplasie, Ellbogendysplasie, Augenuntersuchung auf Heriditäre Katarakt, Progressive Retinaatrophie, Retinadysplasie

Flatcoated Retriever: Zusätzlich Patella Luxation, Goniodysplasie

Golden Retriever: Zusätzlich Goniodysplasie

Hüftgelenks- und Ellbogendysplasie

Attest der Dysplasiekommissionen Zürich oder Bern der Vetsuisse Fakultät, wonach der betreffende Retriever aufgrund von Röntgenaufnahmen eines Tierarztes frei von HD (Grad A), ein- oder beidseitig Übergangsform (Grad B) oder höchstens leichte HD (Grad C) aufweist und frei von ED ist (Grad 0) oder höchstens ein- oder beidseitig leichte ED (Grad 1) aufweist. Die Röntgenbilder werden vom Tierarzt an die Dysplasie Kommission Zürich oder Bern zur Auswertung gesendet. Gültige Röntgenaufnahmen können frühestens im Alter von 12 Monaten angefertigt werden. Dieses Attest wird von allen Retrieverrassen für die Zuchtbewilligung benötigt (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 4.3.1).

Patella Luxation

Benötigt wird für die Flatcoated Retriever ein Original-Attest eines spezialisierten Tierarztes über die erfolgte PL-Kontrolle (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 4.3.2).
Die aktuelle Liste der lizenzierten Patellaluxation-Gutachter finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK).

Augenuntersuchung

Attest von einem von der SAVO und vom RCS anerkannten Spezialisten, wonach beim betreffenden Retriever kein zuchtausschliessender Befund (HC, PRA, RD) festgestellt wurde (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 4.3.3). Flatcoated (FCR) und Golden Retriever (GR) müssen zusätzlich alle 3 Jahre auf Goniodysplasie untersucht werden.

Das obenerwähnte Augenattest darf am Bewertungstag nicht älter als 24 Monate alt sein (Ausnahme 3 Jahre für die Untersuchung auf Goniodysplasie beim Flatcoated und Golden Retriever).
Die aktuelle Liste der anerkannten Ophthalmologen (Augentierärzte) finden Sie auf der Webseite der Swiss Association of Veterinary Ophthalmologists (SAVO).

Eine Anleitung zur Anmeldung auf der ECVO Plattform für die Augenuntersuchung finden sie im Downloadcenter..

DNA-Tests

Für die verschiedenen Retriever-Rassen existieren unterschiedliche Angebote an Gentests.

Achtung: Bei einer Verpaarung von Chesapeake Bay-, Curly Coated-, Labrador- und Nova Scotia Duck Tolling Retrievern muss mindestens einer der Deckpartner frei von bestimmten Gendefekten sein. Bitte entnehmen Sie dem Zuchtreglement, um welche Gentests es sich bei den jeweiligen Rassen handelt (siehe dazu RCS Zuchtreglement Art. 4.3.6).

Die Zuchtkommission empfiehlt, die zur Zucht vorgesehenen Hunde auf diese Gendefekte zu testen.

Blutproben oder Backenabstriche dürfen nur von einem Tierarzt abgenommen werden. Dieser muss die Identität des Hundes anhand des Microchips kontrollieren.

Die Firma Laboklin bietet Gentest-Pakete für spezifische Rassen oder Einzeltests an.

 

Formalitäten

Die Gentests werden nur in Form von PDF-Befunden oder Zertifikaten akzeptiert. Befunde, die nur als E-Mailtexte vorliegen, werden zurückgewiesen.

Weitere Informationen zur Akzeptanz von Gentest-Befunden finden Sie im Downloadcenter.

 

Zeitpunkt des Tests und Einreichung der Befunde

Wünscht der Eigentümer, dass ein Gentestresultat des Hundes auf der Zuchtzulassung eintragen wird, muss er den Befund spätestens am Wesens- und Anlagetest vorlegen.

Später durchgeführte Gentests müssen vom Eigentümer eigenverantwortlich an die Zuchtkommission eingereicht werden. Erst ab diesem Zeitpunkt erscheint der Befund auf den Abstammungsurkunden der Nachkommen des Hundes und in Dogbase.

 

Genstatus «frei über Erbgang»

Bedeutung: Wenn die Eltern- und/oder Grosselterntiere erwiesenermassen frei von einem bestimmten Gendefekt sind, ist es ausgeschlossen, dass sie ein entsprechendes Defektgen an ihre Nachkommen weitergegeben haben.

Der Genstatus «frei über Erbgang» wird maximal für zwei Generationen anerkannt und muss über das «RCS Gentestformular» und die entsprechenden Befunde der Eltern- und/oder Grosselterntiere lückenlos belegt werden. Das Formular kann im Downloadcenter heruntergeladen werden.

 

Gentest auf Vererbung von Fellfarben

Für Labrador- und Flatcoated Retriever steht ein Gentest zur Verfügung, um die Vererbung von Fellfarben nachzuweisen. Gerade beim Flatcoated Retriever empfiehlt es sich, diesen Test durchzuführen, da viele Flats das gelbe Gen tragen, aber gelb gemäss dem Standard eine Fehlfarbe ist. Weitere Informationen zum Test finden Sie auf der Webseite von Laboklin.

 

Bei Fragen

Das Thema Genetik, Gendefekte und Gentests ist sehr umfassend und komplex. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die rasseverantwortliche Person für Auskünfte gerne zur Verfügung.»

Weitere Voraussetzungen

Damit Sie mit Ihrem Retriever an einem Bewertungstag teilnehmen können, muss Ihr Hund folgende Voraussetzungen erfüllen (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 3.2):

  • Eintragung im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB), wobei der rechtmässige Eigentümer in der Originalabstammungsurkunde von der Stammbuchverwaltung der SKG eingetragen und beglaubigt sein muss. Tipp: Der Hund muss nicht zwingend vom rechtmässigen Eigentümer am Wesenstest geführt werden. Der Hund sollte jedoch durch eine Vertrauensperson, zu der er eine gute Bindung aufweist, vorgeführt werden.
  • Am Bewertungstag muss Ihr Retriever gesund sein. Läufige Hündinnen werden nicht zugelassen. Tipp: Wenn Sie Ihre Hündin zu einem Bewertungstag anmelden, berücksichtigen Sie ihren Läufigkeitszyklus. Hündinnen können sowohl kurz vor der Läufigkeit wie auch einige Wochen nach der Läufigkeit im Wesen verändert sein (zum Beispiel durch Scheinträchtigkeit).
  • Erfüllung aller gesundheitlichen Anforderungen für die Zuchtzulassung. 
  • DNA-Bank: Von jedem Retriever, welcher angekört werden soll, muss vorgängig 5ml EDTA-Blut an die DNA-Bank gesendet werden. Das Formular zur "Einsendung von Blutproben" steht hier zum Download bereit. Eine Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars ist der Anmeldung zum Bewertungstag beizulegen.
  • Originale: Bitte bringen Sie am Bewertungstag zusätzlich die Original-Abstammungsurkunde sowie die Original-Gesundheitsatteste mit.

Nun noch ein letzter Tipp: Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, lassen Sie das Gebiss Ihres Retrievers von Ihrem Tierarzt, zum Beispiel bei einem Impftermin, kontrollieren. Gewünscht wird ein vollständiges Scherengebiss. Eine Zange wird toleriert. Es dürfen bis zu 4 Zähne fehlen (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 4.3.4). Kontrollieren Sie bei Rüden, ob sich beide Hoden im Skrotum befinden und normal entwickelt sind. Auf den Wesenstest hin müssen Sie mit Ihrem Hund nicht trainieren, aber es ist sinnvoll, vorher zu testen, ob Ihr Retriever schussfest ist und schwimmt.

 

Anmeldung

Das Anmeldeformular können Sie im Downloadcenter herunterladen. Bitte lesen Sie die Erläuterungen auf der zweiten Seite genau durch und legen Sie der Anmeldung die benötigten Unterlagen bei. Unvollständige Anmeldedossiers werden zurückgewiesen.


Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Überzählige Meldungen werden auf den nächstmöglichen Termin verschoben. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Wochen vor dem Bewertungstag.


Nach Einreichung des vollständigen Anmeldedossiers wird Ihnen die entsprechende Meldegebühr mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist in Rechnung gestellt.

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Ablauf des Bewertungstages
(Wesenstest / Formwertbeurteilung)

 

Wir empfehlen Ihnen, wenn immer möglich, einmal einen Wesenstest zu besuchen, bevor Sie Ihren Hund dazu einschreiben. Sowohl Sie wie Ihr Hund können davon sehr profitieren. Auch zukünftige Welpenkäufer sind gern gesehene Zaungäste.
Eine wichtige Voraussetzung für das gute Gelingen des Wesens- und Anlagetests ist es, dass Sie in gelöster Stimmung und ohne Hektik rechtzeitig auf dem Platz eintreffen, und dass Ihr Hund vorgängig genügend Zeit hatte, sich zu versäubern.

Eintreffen

Nach dem Eintreffen melden Sie sich im Tagesbüro an und geben die allfällig noch fehlenden Unterlagen ab (Original-Abstammungsurkunde und Originale der Gesundheitsauwertungen nicht vergessen). Sie erhalten dann ein farbiges Halsband für Ihren Hund und eine gleichfarbige Armbinde für Sie.

Begrüssung und Befragung durch den Wesensrichter

 

Sobald die Gruppe vollzählig ist (in der Regel 4 - 5 Hunde pro Gruppe), werden Sie vom Wesensrichter begrüsst; die Identifikationskontrolle wird vorgenommen (Ablesen des Microchip) und Sie können ihm die Lebensumstände und Gewohnheiten Ihres Hundes erklären.

Formwertbeurteilung

Anschliessend werden Sie zum Formwertring begleitet zur Beurteilung des Exterieurs Ihres Hundes. Ein von der SKG für Retriever anerkannter Ausstellungsrichter bewertet Ihren Hund in Bezug auf sein äusseres Erscheinungsbild und erteilt die Qualifikation je nachdem, wie der Hund dem Rassestandard entspricht. Für die Zuchtzulassung ist die Bewertung "bestanden" erforderlich.
Damit Ihr Hund vorteilhaft bewertet werden kann, sollten Sie ihn in einem flüssigen Trab vorführen und für die Dauer von einigen Minuten ruhig und aufmerksam hinstellen können. Die Gebisskontrolle sollte problemlos vorgenommen werden können. Während die Hunde im Formwertring beurteilt werden, fallen zwei Schüsse.

Verhalten gegenüber Artgenossen

Nach dem Formwert wird die Gruppe wieder durch den Wesensrichter übernommen und durch den Parcours geführt.

Beim ersten Posten wird das Sozialverhalten Ihres Hundes gegenüber Artgenossen geprüft. Während sich die Hunde frei bewegen, werden 2 Schüsse abgegeben. Dabei wird das Verhalten der Hunde untereinander beobachtet.

Kontakt zu Menschen und Spielverhalten

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Danach kann er seine Kontaktfreudigkeit zu Menschen, seine Spielanlagen und seine Apportierfreudigkeit zeigen. Er sollte dabei weder unsicher noch misstrauisch ausweichend, weder ängstlich noch aggressiv reagieren (Ausschlussgrund). Sie sollten in der Lage sein, Ihren Hund zum Spiel mit Ihnen zu motivieren. Der Wesensrichter stellt Ihnen für die Spielphase verschiedenste Gegenstände zum Spielen und Apportieren zur Verfügung. Sie dürfen aber auch das eigene Spielzeug, das Sie mitgebracht haben, dafür verwenden. Anschliessend versucht der Wesensrichter mit Ihrem Retriever spielerisch Kontakt aufzunehmen. Fehlende Spielanlage und fehlende Bringfreude sind nicht typisch, fehlende Beuteanlage gilt als Ausschlussgrund.

Walk up (Schussfestigkeit, Beute- und Bringverhalten)

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Als nächstes wird die Schussfestigkeit getestet. Alle Teilnehmer der Gruppe stellen sich in einer Linie auf und setzen sich, auf das Zeichen des Wesensrichters, in Bewegung. Auf Geheiss des Wesensrichters hält die Gruppe an. Nach einem "Brrrr" durch den Dummywerfer wird ein Dummy (Apportiergegenstand) hochgeworfen und wenn es den höchsten Punkt der Flugbahn erreicht hat, fällt ein Pistolenschuss in Richtung des Dummy. Der durch den Wesensrichter bezeichnete Hund darf das Dummy erst holen und seinem Meister zurückbringen, wenn es auf dem Boden liegt. Dieses Vorgehen wird für jeden Hund der Gruppe wiederholt. Der Hund darf auf den Schuss reagieren, sollte sich jedoch innert kurzer Zeit erholen und wieder motivieren lassen. Reagiert er nachhaltig schreckhaft respektive schussscheu, führt dies zum Ausschluss.

Verhalten auf Umwelteinflüsse

 

Beim nachfolgenden Posten wird das Verhalten des Hundes auf Umwelteinflüsse geprüft. Er wird mit verschiedenen optischen, akustischen und taktilen Gegenständen des Alltags konfrontiert. Diesen soll er gelassen und unbeeindruckt begegnen. Lässt er sich von den Einflüssen beeindrucken, oder versucht er sich ihnen zu entziehen, hat dies einen negativen Einfluss auf seine Bewertung. Zeigt er Angst oder Aggressivität, wird er ausgeschlossen.

Nasenarbeit

 

Der vorletzte Test gibt Auskunft über die Nase des Hundes. Auf der zu passierenden Strecke sind vier mit Duftstoff präparierte Dummies ausgelegt. Wie der Hund auf einem Spaziergang überall schnüffelt, wo er etwas riecht, soll er auch hier die Witterung der Dummies aufnehmen (ohne Suchkommando).

Wasserfreude

Zum Abschluss darf der Hund ins Wasser. Er soll einige Züge schwimmen. Geht er ins Wasser, schwimmt jedoch nicht, oder geht er überhaupt nicht ins Wasser, entspricht das nicht dem erwünschten Verhalten.

Schlussbesprechung

Nun geht es zurück zum Büro, wo Ihnen der Wesensrichter bekannt gibt, ob der Test bestanden ist. Er bespricht die einzelnen Resultate mit Ihnen und erläutert seinen Entscheid. Schlussendlich geben Sie die Bewertungsformulare, das farbige Halsband des Hundes und die Armbinde im Büro ab und erhalten hier Auskunft wie Sie weiter vorgehen müssen, um die Zuchtzulassung zu erhalten.

Zuchtzulassung

Die am Bewertungstag eingereichten Unterlagen Ihres Hundes werden nach Abschluss der Bewertung an Ihren Rassebetreuer gesendet. Erfüllt Ihr Retriever alle Voraussetzungen, wird Ihnen die Zuchtzulassung innert zwei bis drei Wochen mit allen Unterlagen zugestellt. Sollten nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein, erhalten Sie die Unterlagen vom Rassebetreuer retour.
Voraussetzungen für die Zuchtzulassung:

  • Erfüllung aller Gesundheitskriterien
  • Bestandener Wesens- und Anlagetest. Bei nicht bestandenem Wesens- und Anlagetest kann der Test einmal wiederholt werden. Die zweite Beurteilung wird durch einen anderen Richter durchgeführt (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 3.6.1) und ist endgültig.
  • Formwertbeurteilung mit der Beurteilung "bestanden". Für Ausnahmen verweisen wir auf das Zuchtreglement Art. 3.5.4. Bei nicht bestandenem Formwert kann die Beurteilung einmal wiederholt werden. Die zweite Beurteilung wird durch einen anderen Richter durchgeführt (siehe dazu auch RCS Zuchtreglement Art. 3.6.1) und ist endgültig.
Nur einen Moment..