Patenhunde

Wir suchen laufend engagierte und tierliebende Menschen, die einen 10 Wochen alten Welpen für ca. 1,5 Jahre bei sich aufnehmen. Als Pate haben Sie die Aufgabe, den Welpen an die Umwelt zu gewöhnen und ihm Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln. Nach seiner Rückkehr in die Schule wird der Hund von einem speziell geschulten Instruktor auf seinen grossen und wertvollen Einsatz als Blindenführhund, Assistenzhund, Autismusbegleithund oder Sozialhund vorbereitet. Die Schule steht Ihnen beratend zur Seite und übernimmt alle Kosten.

Sind Sie interessiert?
Kontaktieren Sie uns unter 061 487 95 95 oder 061 487 95 80.
E-Mail: zucht@blindenhundeschule.ch

Die Zeit beim Patenhundehalter

Im Alter von zehn Wochen werden die Welpen an Patenhundehalter abgegeben. Diese übernehmen die Junghunde für zwölf bis fünfzehn Monate, also bis zu Beginn der Ausbildung. Eine gute Grunderziehung und die Sozialisierung des Hundes sind die Hauptaufgaben der Paten. Mitarbeiter der Schule stehen ihnen während der ganzen Dauer der Patenschaft beratend zur Seite und helfen, den Hund zu verstehen und richtig mit ihm umzugehen.
Regelmässige Ausbildungsveranstaltungen unterstützen eine gezielte Förderung im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit. Die Tierarztkosten, das Futter und die Hundesteuer werden von der Schule übernommen.

Blindenführhundeschule Allschwil
Blindenführhundeschule Allschwil

Voraussetzungen für die Haltung eines Patenhundes

  • Die Aufzucht eines Welpen zum angehenden Blindenführhund ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und erfordert dementsprechend eine gute körperliche und geistige Verfassung.
  • Höchstalter bei Anmeldung: 65 Jahre
  • Die Betreuungsperson sollte praktisch keiner Beschäftigung ausserhalb des Hauses nachgehen. Bei Teilzeitbeschäftigung beider Partner ist eine Aufteilung der Betreuung möglich.
  • Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme an Ausbildungstagen (Junghundetrainings in der Schule).
  • Alle Familienangehörigen sollen mit der Haltung eines Patenhundes einverstanden sein.
  • Mindestalter der Kinder: Vorschulalter.
  • Wohnort: Stadt oder Stadtnähe. Auf dem Land, wenn mind. 2- bis 3-mal wöchentlich eine Stadtgewöhnung möglich ist.
  • Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
  • Ein Garten ist nicht notwendig.
  • Futterkosten, Tierarztkosten und Hundesteuer werden von der Schule übernommen.
  • Ein im gleichen Haushalt gehaltener Hund muss eine Patenschaft nicht ausschliessen. In diesem Fall klären wir die Situation gerne individuell mit Ihnen ab.
  • Es eignen sich auch alleinstehende Personen, die viel Zeit für einen Patenhund aufbringen können.

Der Weg zum Patenhund

Blindenführhundeschule Allschwil

Wenn Sie sich für das Aufziehen eines Patenhundes interessieren, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, und wir lassen Ihnen einen Fragebogen zukommen. Diesen schicken Sie uns ausgefüllt zurück. Oder Sie geben ihn uns ab, wenn Sie anlässlich eines Besuchstages an einer Führung teilnehmen (jeden 1. Samstag im Monat, 14:00 Uhr). Diese Teilnahme setzen wir voraus, bevor wir Ihnen - nach Eingang Ihres Fragebogens - eine Patenhundehalteranleitung schicken. Danach wird sich ein Betreuer bei Ihnen melden, um einen Termin für die Wohnortsabklärung zu vereinbaren. Diese bietet die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen und allfällige Fragen zu behandeln.

Begrüssen Sie und die Schule eine Zusammenarbeit, so wird Ihr Name auf der Warteliste der Patenhundehalter eingetragen. Und dann melden wir uns wieder, sobald ein Welpe ein sicheres, spannendes und freundliches Zuhause sucht.

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