BLP-Bringleistungsprüfung
im Raum Brugg
19.08.2023
Revier im Raum Brugg
Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung und Zucht.
Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Jagdgebrauchshunden zur praktischen Jagdausübung. Die Teilnahme mit Retrievern ist auch für Führer ohne Jagdschein (Züchter) möglich. Inhaber eines Jagdscheines haben aber den Vorrang.
Ein Bestehen der Prüfung berechtigt den Retriever zur Nennung in der Gebrauchshundeklasse.
Weitere Informationen
Anmeldung offen ab: 19.06. – 01.08.2023
Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 15 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Begründete Ausnahmen kann der Prüfungsleiter bewilligen.
Hitzige Hündinnen sind nicht zugelassen (das Startgeld wird zurückerstattet). Personen, die aus einem Mitgliedverein der AGJ bzw. der SKG ausgeschlossen sind, werden nicht zugelassen.
Prüfungsleiter: Werner Haag
Organisation: Hans Döbeli
TKJ Richter
Anmeldung offen ab 19.06.2023
Meldegebühr:
RCS-Mitglieder CHF 150.– pro Hund, Nicht-RCS Mitglieder CHF 180.– pro Hund ohne Wild.
Achtung, die definitive Anmeldung ist erst erfolgt, wenn das Startgeld auf das dafür vorgesehene Konto einbezahlt ist, spätestens aber bis Meldeschluss! Startgeld ist Reuegeld!
Bitte überweisen Sie das Meldegeld auf folgendes Konto:
Johann Döbeli
Dammweg 3g
5000 Aarau
Aargauische Kantonalbank
IBAN: CH17 0076 1016 0109 3467 9
Besammlungsort und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Besammlung und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Hunde: Hunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen, dürfen nicht ins Prüfungsgelände mitgenommen werden. Prüfungshunde, die nicht arbeiten, sind stets an der Leine zu führen.
Unterlagen: Orginal der Ahnentafel, Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung.
Versicherung: Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Verantwortung ab. Die Prüfungsteilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.