Schweissprüfung


10.09.2023

Revier Erlinsbach

 

Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung und Zucht. 

Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Jagdgebrauchshunden zur praktischen Jagdausübung. 

Weitere Informationen

Anmeldung

Zugelassen werden Jagdgebrauchshunde mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel. Die Hunde müssen gesund und mindestens 15 Monate alt sein. Die Hunde sind grundsätzlich durch den in der Abstammungsurkunde eingetragenen Eigentümer zu führen. Begründete Ausnahmen kann der Prüfungsleiter bewilligen. 

 

Hitzige Hündinnen sind nicht zugelassen (das Startgeld wird zurückerstattet). Personen, die aus einem Mitgliedverein der AGJ bzw. der SKG ausgeschlossen sind, werden nicht zugelassen. 

Organisation

Prüfungsleiter: Margrit Decoster

Organisation: Hans Döbeli

Richter

TKJ Richter

Anmeldung und Meldegebühren

Anmeldung offen ab 17.07.2023 – 20.08.2023

 

Meldegebühr:

RCS-Mitglieder CHF 150.– pro Hund, Nicht-RCS Mitglieder CHF 180.– pro Hund.      

 

Das Nennformular finden Sie hier. Bitte füllen Sie dieses vorgängig aus und schicken Sie es ein.

 

Achtung, die definitive Anmeldung ist erst erfolgt, wenn das Startgeld auf das dafür vorgesehene Konto einbezahlt ist, spätestens aber bis Meldeschluss! Startgeld ist Reuegeld!

 

Konto:

Retriever Club Schweiz
3000 Bern 

IBAN             CH25 0630 0016 6835 1021 0
QR IBAN       CH85 3002 4016 6835 1021 0

SWIFT-BIC:   VABECH22XXX

 

 

Besammlungsort

Besammlungsort und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.

Programm

Besammlung und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.

Informationen

Gäste: Sind auf Anmeldung möglich.

 

Hunde: Hunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen, dürfen nicht ins Prüfungsgelände mitgenommen werden. Prüfungshunde, die nicht arbeiten, sind stets an der Leine zu führen.

 

Unterlagen: Orginal der Ahnentafel, Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung.

 

Versicherung: Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Verantwortung ab. Die Prüfungsteilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.

 

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