Anforderungen

Alle Retriever, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen vom RCS zur Zucht zugelassen sein. Die Zuchtkommission erteilt die Zuchtbewilligung (siehe auch unter Ankörung) für Hunde, die im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sind, wobei der rechtmässige Eigentümer in der Originalabstammungsurkunde von der Stammbuchverwaltung eingetragen und beglaubigt sein muss.