Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung. 

Wesentlicher Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung der jagdlichen Eignung von Retrievern sowie Hunden anderer Jagdgebrauchshunderassen zur praktischen Jagdausübung.