Eine kantonale Bewilligung benötigt, wer: (…)
c. mehr als folgende Anzahl Tiere pro Jahr abgibt:
1. zwanzig Hunde oder drei Würfe Hundewelpen, (…)
Anmerkung der Zuchtkommission RCS: Gemäss Abklärungen mit dem Veterinäramt gilt als Stichdatum nicht das Geburtsdatum eines Hundes, sondern das effektive Abgabedatum, an welchem er in ein neues Zuhause zieht.