Art. 101 lit. c Ziff. 1 TSchV - Bewilligungspflicht

Eine kantonale Bewilligung benötigt, wer: (…)

c. mehr als folgende Anzahl Tiere pro Jahr abgibt:

1. zwanzig Hunde oder drei Würfe Hundewelpen, (…)

 

Anmerkung der Zuchtkommission RCS: Gemäss Abklärungen mit dem Veterinäramt gilt als Stichdatum nicht das Geburtsdatum eines Hundes, sondern das effektive Abgabedatum, an welchem er in ein neues Zuhause zieht.