Es ist Sache des Eigentümers der Hündin, die erforderlichen Formulare zu besorgen, diese ordnungsgemäss auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen. Durch das Unterzeichnen der Deckbescheinigung bestätigt der Deckrüdenhalter den korrekt vollzogenen Deckakt sowie, dass er Augenzeuge des Deckaktes war (Art. 7 des Internationalen Zuchtreglements der FCI).
Innerhalb von 5 Tagen nach dem Deckakt sind folgende Dokumente an den für Sie zuständigen Rassebetreuer einzusenden:
Im Ausland stehende Deckrüden müssen die im betreffenden Land geltenden Zuchtzulassungsvorschriften des dem der FCI angeschlossenen Landesverbands erfüllen. Mit der Deckmeldung sind dem Rassebetreuer Kopien der entsprechenden Belege einzusenden.
Paarungen mit ins Ausland verkauften Rüden, die in der Schweiz keine Zuchtbewilligung des RCS erhalten haben oder nachträglich wieder von der Zucht ausgeschlossen wurden, sind nicht gestattet.