Nach dem Deckakt

Es ist Sache des Eigentümers der Hündin, die erforderlichen Formulare zu besorgen, diese ordnungsgemäss auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen. Durch das Unterzeichnen der Deckbescheinigung bestätigt der Deckrüdenhalter den korrekt vollzogenen Deckakt sowie, dass er Augenzeuge des Deckaktes war (Art. 7 des Internationalen Zuchtreglements der FCI).
Innerhalb von 5 Tagen nach dem Deckakt sind folgende Dokumente an den für Sie zuständigen Rassebetreuer einzusenden:

  • Deckmeldung RCS (weisse Karte)
  • Blaue Kopie der SKG-Deckbescheinigung
  • Kopie des gültigen Augenattestes des Rüden Kopie des gültigen Augenattestes der Hündin
  • Bei ausländischen Vatertieren Kopie Abstammungsurkunde, Gesundheitsatteste und Kopie Zuchtzulassung (wenn vorhanden)
  • Kopie des prcdPRA-Attestes von dem Deckpartner mit dem Befund «normal/clear» (bei Labrador -, Chesapeake Bay - und Nova Scotia Duck Tolling Retrievern).
  • Kopie des EIC-Attestes von dem Deckpartner mit dem Befund «normal/clear» (bei Labrador -, Chesapeake Bay - und Curly Coated Retriever")
  • evtl. Zuchtrechtabtretungsvertrag
  • Das Vorgehen bei einer allfälligen künstlichen Besamung richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 13 des Internationalen Zuchtreglements der FCI.

Im Ausland stehende Deckrüden müssen die im betreffenden Land geltenden Zuchtzulassungsvorschriften des dem der FCI angeschlossenen Landesverbands erfüllen. Mit der Deckmeldung sind dem Rassebetreuer Kopien der entsprechenden Belege einzusenden.
Paarungen mit ins Ausland verkauften Rüden, die in der Schweiz keine Zuchtbewilligung des RCS erhalten haben oder nachträglich wieder von der Zucht ausgeschlossen wurden, sind nicht gestattet.