Zuchtstätte (Mindestanforderungen)
- Jede Zuchtstätte muss über eine Unterkunft und einen geeigneten Auslauf verfügen. Sowohl Unterkunft als auch Auslauf müssen sich in Sicht- und Hördistanz vom Wohnbereich des Züchters befinden, damit die Überwachung der Tiere gewährleistet ist.
- Als Unterkunft werden Wurflager, Schlafstelle und Aufenthaltsraum der Hunde bei schlechtem Wetter bezeichnet. Die gesamte Grundfläche muss mindestens 12 m2 betragen (für Toller mindestens 10 m2. Das Wurflager oder eine allfällige Wurfkiste müssen der Hündin gestatten, sich darin aufrecht, frei und ungehindert zu bewegen. Sie muss darin ausgestreckt liegen können und die Welpen müssen ausreichend Liegefläche zur Verfügung haben. Das Wurflager muss trocken, vor Zugluft geschützt und vom Boden her gut isoliert sein. Die Mutterhündin muss die Möglichkeit haben, sich innerhalb der Unterkunft von den Welpen zurückziehen zu können (Fluchtplatz bzw. Fluchtmöglichkeit).
- Die Unterkunft muss in der Grösse der Anzahl der darin untergebrachten Welpen und ihrem Alter angepasst sein, genügend Tageslicht und Frischluftzufuhr erhalten; sie soll leicht zugänglich, praktisch zu reinigen und bei Bedarf heizbar sein.
- Bei misslichen Wetterverhältnissen muss für die Welpen ein Aufenthaltsraum verfügbar sein, der ihnen genügend Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeit bietet.
- Als Auslauf wird ein Areal im Freien von mindestens 50 m2 Fläche verlangt, innerhalb dessen sich die Welpen gefahrlos und frei bewegen können (für Toller mindestens 40 m2). Der Auslauf soll zu einem grossen Teil aus natürlichem Untergrund (Gras, Kies, Sand, etc.) bestehen.
- Er muss entweder einen direkten Zugang zur Unterkunft (Aufenthaltsraum) haben oder einen überdachten, windgeschützten Liegeplatz aufweisen, dessen Boden gegen Nässe und Kälte isoliert ist. Der Auslauf soll sowohl besonnte als auch schattige Stellen aufweisen, abwechslungsreich gestaltet sein und den Welpen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.
- Die Umzäunung muss stabil, ausbruchs- und verletzungssicher sein.