- Die Aufzucht eines Welpen zum angehenden Blindenführhund ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und erfordert dementsprechend eine gute körperliche und geistige Verfassung.
- Höchstalter bei Anmeldung: 65 Jahre
- Die Betreuungsperson sollte praktisch keiner Beschäftigung ausserhalb des Hauses nachgehen. Bei Teilzeitbeschäftigung beider Partner ist eine Aufteilung der Betreuung möglich.
- Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme an Ausbildungstagen (Junghundetrainings in der Schule).
- Alle Familienangehörigen sollen mit der Haltung eines Patenhundes einverstanden sein.
- Mindestalter der Kinder: Vorschulalter.
- Wohnort: Stadt oder Stadtnähe. Auf dem Land, wenn mind. 2- bis 3-mal wöchentlich eine Stadtgewöhnung möglich ist.
- Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
- Ein Garten ist nicht notwendig.
- Futterkosten, Tierarztkosten und Hundesteuer werden von der Schule übernommen.
- Ein im gleichen Haushalt gehaltener Hund muss eine Patenschaft nicht ausschliessen. In diesem Fall klären wir die Situation gerne individuell mit Ihnen ab.
- Es eignen sich auch alleinstehende Personen, die viel Zeit für einen Patenhund aufbringen können.