• Die Aufzucht eines Welpen zum angehenden Blindenführhund ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und erfordert dementsprechend eine gute körperliche und geistige Verfassung.
  • Höchstalter bei Anmeldung: 65 Jahre
  • Die Betreuungsperson sollte praktisch keiner Beschäftigung ausserhalb des Hauses nachgehen. Bei Teilzeitbeschäftigung beider Partner ist eine Aufteilung der Betreuung möglich.
  • Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme an Ausbildungstagen (Junghundetrainings in der Schule).
  • Alle Familienangehörigen sollen mit der Haltung eines Patenhundes einverstanden sein.
  • Mindestalter der Kinder: Vorschulalter.
  • Wohnort: Stadt oder Stadtnähe. Auf dem Land, wenn mind. 2- bis 3-mal wöchentlich eine Stadtgewöhnung möglich ist.
  • Die Bewilligung des Hauseigentümers zur Hundehaltung muss vorliegen.
  • Ein Garten ist nicht notwendig.
  • Futterkosten, Tierarztkosten und Hundesteuer werden von der Schule übernommen.
  • Ein im gleichen Haushalt gehaltener Hund muss eine Patenschaft nicht ausschliessen. In diesem Fall klären wir die Situation gerne individuell mit Ihnen ab.
  • Es eignen sich auch alleinstehende Personen, die viel Zeit für einen Patenhund aufbringen können.