Bevor mit einem Retriever gezüchtet werden darf, muss dieser durch den RCS angekört werden. Die Ankörung beinhaltet
Nur wenn sowohl der Formwert, wie auch der Wesenstest bestanden sind und keine gesundheitlichen Zuchtausschlussgründe vorliegen, darf mit dem Retriever im RCS gezüchtet werden.
Der RCS arbeitet mit namhaften veterinärmedizinischen Institutionen wie z.B. der Vetsuisse Fakultät und der Swiss Association of Veterinary Ophtalmologists zusammen. Wir überprüfen laufend unsere Zuchtbestimmungen und passen diese an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse an.