Eignungsprüfung
Modul Apport / Modul Wasser
28. August 2021
Modul Apport / Modul Wasser gemäss PO 2016 des RCS
Revier im Raum Brugg
Hunde, die zur Jagd von Federwild und Raubwild eingesetzt werden und die dem Jäger anzeigen sollen, bedürfen einer wirksamen Einarbeitung und Überprüfung ihrer Fähigkeiten. Der Einsatz zum Apportieren von Wild und zur Wasserarbeit geeigneter und brauchbarer Hunde ist weiter für eine wirksame Bejagung unerlässlich. Die Hunde sollen dabei Federwild, Hasen oder Füchse finden und lebend oder tot dem Führer zutragen (apportieren). Ebenso soll er krankes Wild im Wasser finden und dem Führer zutragen. Jagdhunde auf das Apportieren von Wild sowie auf die Wasserarbeit angemessen vorzubereiten, und die erlernten Fähigkeiten zu überprüfen, ist ein Gebot der Vernunft und des praktizierten Tierschutzes.
Weitere Informationen
Zulassung: Nur Inhaber eines Jagdfähigkeitsausweises und Jungjäger in Ausbildung.
(Nach Reglement RCS / TKJ – Reglement unter Prüfung / Regeln)
Unterlagen: Folgende Unterlagen sind vor Beginn der Prüfung abzugeben oder vorzuweisen:
Orginal der Ahnentafel oder das Leistungsheft der SKG/AGJ (für Hunde, welche nicht einen FCI-Stammbaum haben), der Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung
Die Anmeldung ist bereits geöffnet.
Prüfungsleiter: Hanspeter Studer
Organisation: Hans Döbeli
Hanspeter Studer (PL)
Sepp Sticher
Heinz Kofel
Anmeldung offen
Meldegebühren:
Pro Hund CHF 80.00 inkl. Wild
Achtung, die definitive Anmeldung ist erst erfolgt, wenn das Startgeld auf das dafür vorgesehene Konto einbezahlt ist, spätestens aber bis Meldeschluss! Startgeld ist Reuegeld! Wer sich vor Ablauf der Anmeldung nicht abmeldet gilt als gemeldet und das Startgeld ist geschuldet.
Mit der Bitte um Einzahlung vor Meldeschluss auf folgendes Konto:
Johann Döbeli
Dammweg 3g
5000 Aarau
Aargauische Kantonalbank
IBAN: CH17 0076 1016 0109 3467 9
Besammlungsort und Zeit: Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Wird den Teilnehmer via E-Mail bekannt gegeben.
Gäste: Sind willkommen, werden jedoch dringend gebeten, die Prüfung nicht zu stören. Sie haben den Anweisungen der Richter zu folgen.
Hunde: Hunde, die an der Prüfung teilnehmen, dürfen nicht ins Prüfungsgelände mitgenommen werden. Prüfungshunde, die nicht arbeiten, sind stets an der Leine zu führen.
Unterlagen: Orginal der Ahnentafel oder das Leistungsheft der SKG/AGJ (für Hunde, welche nicht einen FCI-Stammbaum haben), der Impfausweis, sowie die Ausweise Jagdfähigkeit & Haftpflichtversicherung.
Versicherung: Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Verantwortung ab. Die Prüfungsteilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.