Die Mitglieder der ständigen Kommissionen des Retriever Club Schweiz werden durch die Generalversammlung auf eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt, mit Ausnahme des Vertreters des Vorstandes, welcher durch den Vorstand bestimmt wird und in der Regel die Kommission leitet. Wiederwahl ist möglich. Das nächste Wahljahr ist 2026.