Allgemeines

Aktuelle Auflagen für den Schweizer-Schönheits-Champion: Nachweis (offizielles Bestätigungsblatt) über die Teilnahme an einer Retriever-Jagdprüfung (Niveau „Anfänger“ „C“ oder „B“ in der Schweiz, Field Trial „A“ im Ausland). Der Hund darf nicht „éliminé“ sein. Die Bewertung „non classé“ genügt oder Nachweis über eine bestandene Wesensprüfung

Änderung: Nachweis über ein Gebrauchshundezertifikat (für Hunde, die im SHSB eingetragen sind, gilt nur das offizielle Working Class Certificate der SKG) oder der Nachweis über eine bestandene Wesensprüfung des RCS.