Für alle Ausstellungen welche durch den RCS organisiert werden, gelten die Reglemente der SKG.
Aktuelle Auflagen für den Schweizer-Schönheits-Champion:
Nachweis über ein Gebrauchshundezertifikat (für Hunde, die im SHSB eingetragen sind, gilt nur das offizielle Working Class Certificate der SKG) oder der Nachweis über eine bestandene Wesens- und Anlageprüfung des RCS.
Beschluss von der Generalversammlung, 13.04.2019 des RCS