Sie sind hier: Home Zucht Züchten Anforderungen
Artikelaktionen

Anforderungen

Alle Retriever, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen vom RCS zur Zucht zugelassen sein. Die Zuchtkommission erteilt die Zuchtbewilligung (siehe auch unter Ankörung) für Hunde, die im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) eingetragen sind, wobei der rechtmässige Eigentümer in der Originalabstammungsurkunde von der Stammbuchverwaltung eingetragen und beglaubigt sein muss.

Züchter werden und sein bedeutet, eine verantwortungsvolle, zeitaufwendige, arbeitsintensive Verpflichtung zu übernehmen, in Ehrlichkeit Fehl- und Rückschläge akzeptieren zu können, und trotz all dem, sehr viel Freude und Befriedigung erfahren und die Zufriedenheit und Gegenliebe der uns anvertrauten Retriever spüren zu können.



« Februar 2012 »
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29
News
IWT12 in Bière Waadtland
Meldelisten Teamworkingtest Meienried sind jetzt unter Jagd/Meldelisten
Helfer für WT Meienried 3./4. März 2012 gesucht!
Nachruf auf Verena Ommerli
Die Zuchtkommission sucht Verstärkung
auf die GV 2012